ORDNUNG
Internationales Festival des Theaters und der Avantgardekultur
PESTKA 2021
Leitmotiv: ZUSAMMEN! WOHIN?
Das Internationale Festival des Theaters und der Avantgardekultur PESTKA präsentiert die interessantesten Erscheinungen des Theaters und der Avantgardekultur der tschechischen, deutschen und polnischen Künstler im Bereich des Theaters und diverser Formen des künstlerischen Schaffens, u.a. Musik, Fotografie und Performance. Die Schlüsselaufgabe des Festivals ist die Kultur- und Kunstbildung, die die Zusammenarbeit der Künstlerszene im europäischen Grenzgebiet fördert.
Programmrat
MFTiKA PESTKA 2021
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
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Veranstalter des Festivals ist Jeleniogórskie Centrum Kultury.
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Partner des Festivals sind Deutsch-Sorbisches Volkstheater Bautzen, Gerhart Haumann Theater Görlitz-Zittau GmbH, Miasto Jelenia Góra, Teatr Odnaleziony.
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Das Festival wird als eine der Maßnahmen des Projekts „Zusammen in die Zukunft” veranstaltet und wird durch die Europäische Union aus den Mitteln des Operationellen Programms der grenzübergreifenden Zusammenarbeit Republik Polen-Sachsen 2014–2020 gefördert.
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Das Festival PESTKA 2021 findet zwischen dem 28. April und 3. Mai 2021 in Jelenia Góra statt und besteht aus folgenden Komponenten:
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Wettbewerb der Theaterpräsentationen (Teil II)
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Theaterpräsentationen der Meister (Teil III)
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thematische Workshops in Verbindung mit Ausstellungen, Vorträgen und Diskussionspanels (Teil IV)
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thematische Workshops kombiniert mit Ausstellungen, Vorträgen und Diskussionsrunden (Teil V) .
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Festivalbüro: MFTA PESTKA 2021 Jeleniogórskie Centrum Kultury ul. Bankowa 28/30 58-500 Jelenia Góra tel. + 48 75 647 88 84 E-Mail:, teatr@teatrodnaleziony.pl, impresariat@jck.pl, festivalpestka2021@gmail.com
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Das Festival wird vom Programmrat vorbereitet:
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Łukasz Duda – Kreativdirektor des Festivals
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Jakub Mieszała – Mitglied des Programmrats / Koordinator
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Magdalena Rzeszutek – Mitglied des Programmrats
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Beata Krop – Mitglied des Programmrats
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Ryszard Grzywacz – Mitglied des Programmrats
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Tadeusz Rybicki – Mitglied des Programmrats
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Den Programmrat unterstützt im Bereich des Organisatorischen der Organisatorische Ausschuss:
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Jarosław Gromadzki – Leiter von Jeleniogórskie Centrum Kultury
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Ricarda Boehme – Koordinatorin des J-O-Ś Festivals Gerhart Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau GmbH
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Karoline Wernicke – Dramaturgin des Puppentheaters am Deutsch-Sorbischen Volkstheater Bautzen
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Über die Aufnahme und Einladung der jeweiligen Künstler und Festivalteilnehmer entscheidet gemäß dieser Ordnung der Programmrat des Festivals bei Akzeptanz des Organisatorischen Ausschusses.
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Der Programmrat prüft eingehende Anmeldungen sukzessiv nach deren Erhalt. Die Information über die Aufnahme wird den Anmeldern in Terminen überreicht, die für jeweilige Festivalteile festgelegt sind.
II. WETTBEWERB DER THEATERPRÄSENTATIONEN
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Der Wettbewerb der Theaterpräsentationen findet zwischen dem 29. April und dem 2. Mai 2021 statt.
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Am Wettbewerb können nicht institutionelle Theater (Off-Theater, Theaterverbände, Theaterstiftungen, informelle Jugend- und Erwachsenentheatergruppen, studentische Theater und Jugendtheater unter der Schirmherrschaft von Kulturinstitutionen und Kulturzentren, die in kommunale oder staatliche Register der Kulturinstitutionen nicht eingetragen sind) teilnehmen aus Polen und der Republik Tschechien .
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Im Wettbewerb können Präsentationen angeboten werden, die auf jegliche Formen der Theateraussage gestützt, an erwachsene Zuschauer gerichtet sind und eine beliebige Form und einen beliebigen Aufbau aufweisen. Nichts desto trotz wird der Programmrat in erster Linie solche Präsentationen in Erwägung ziehen, die folgenden Bedingungen gerecht werden:
Gesamtdauer – max. 90 Minuten,
Stärke der Theatergruppe – von 1 bis 7 Personen,
technische Bedingungen – die Möglichkeit der Präsentation in einem beliebigen Raum,
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Die Anmeldungen sollen an die E-Mail-Adresse des Festivalbüros eingereicht werden:
Jeleniogórskie Centrum Kultury ul. Bankowa 28/30 58-500 Jelenia Góra
und folgende Elemente beinhalten:
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obligatorisch Scan des ausgefüllten und unterzeichneten oder elektronisch ausgefüllten Anmeldeformulars in PDF-Format (Anlage Nr. 1). Nach dem Einreichen der Anmeldekarte nimmt der Organisator keine Änderungen in Bezug auf die Anzahl der Personen, Kost, Anzahl der Übernachtungen, Riders und sonstige Informationen, die in der Anmeldekarte als obligatorisch bezeichnet wurden an.
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obligatorisch Aufnahme der Präsentation (Link zur vollen Version der Online-Präsentation im Internet (z.B. bei YouTube oder Vimeo) Anlage Nr. 2
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Scan oder PDF (technische Computerzeichnung, die mithilfe einer Anwendung zur graphischen Bearbeitung erstellt wurde) / JPG des Riders Anlage Nr. 3
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6 Digitalfotos, Auflösung 300 dpi (das Paket muss sowohl Querformate, als auch Hochformate enthalten, keine Verbundfotos) Anlage Nr. 4
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Elektronische Version der Informationen mit Werbeinhalten über die Präsentation oder Theater (Anlage Nr. 5) in Dateien (.doc)
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Der Programmrat berücksichtigt bei der Entscheidung über die Aufnahme zum Wettbewerb die künstlerische Qualität der vorgeschlagenen Präsentationen und die Neuartigkeit der Herangehensweise an Theaterstoffe. Übereinstimmung mit dem Leitmotiv des Festivals „ZUSAMMEN! WOHIN?” wird als ein zusätzlicher Vorteil bewertet.
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Das Einreichen der Anmeldung ist mit der Annahme der Ordnung gleichbedeutend. Die Anmeldungen werden bis zur effektiven Wahl der Präsentationen angenommen, nicht später als bis zum 10. JANUAR 2021. Über den Aufnahmeschluss wird mit einer gesonderten Information benachrichtigt.
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Die Information über die Aufnahme der Präsentation in den Wettbewerb wird den Bewerbern bis zum Freitag, 31. Januar 2021 übermittelt.
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Die aufgenommene Gruppe ist verpflichtet, das Informations- und Werbematerial für den Festivalkatalog und Werbematerialien einzureichen (ENDGÜLTIGE FRIST 05.02.2021), d.i. die Aufnahme eines Präsentationsfragments (bis zu 3 Minuten) in einem Format, das eine eventuelle Schaltung auf der Internetseite oder Präsentation im Filmmaterial der Überschau ermöglicht.
Das Festivalbüro gibt die eingereichten Materialien nicht zurück.
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Die aufgenommene Gruppe ist verpflichtet, sich mit dem durch den Veranstalter vorgeschlagenen Präsentationsort (samt Zuschauerraumplan) bekannt zu machen und ihn zu akzeptieren. Nach der Annahme des vorgeschlagenen Präsentationsortes und des Zuschauerraumplans sind Änderungen nicht mehr möglich. Das Theater ist berechtigt, spezielle technische Forderungen nur nach einem technischen Besuch zu stellen.
Findet der technische Besuch nicht statt, ist das Theater verpflichtet, die vom Veranstalter vorgeschlagenen Bedingungen zu akzeptieren.
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10.Der Veranstalter gewährleistet den Service gemäß den von der Gruppe gestellten Forderungen.
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Die an der Schau teilnehmende Gruppe ist verpflichtet, die angemeldete Präsentation einmal durchzuführen. Aufgenommene Gruppen sind verpflichtet, den Präsentationstext in englischer Übersetzung im PowerPoint-Format UND ALS TEXTDATEI .DOC (schwarzer Hintergrund, weiße Buchstaben, Dialogliste-Format) einzureichen.
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12.Jede in den Wettbewerbsteil aufgenommene Gruppe bekommt die Pauschale in Höhe von 4600 PLN (polnische Gruppen) oder 1100 EUR (deutsche Gruppen), die aufgrund einer Rechnung oder eines Werkvertrags ausgezahlt wird. Die Pauschale stellt Vergütung für getragene Kosten der Vorbereitung und der Umsetzung der Präsentation, die Urheberrechte und die Transportkosten dar.
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13.Jede in den Wettbewerb aufgenommene Theatergruppe ist verpflichtet, einen Vertreter zu benennen, der am Festival in seiner Gesamtlänge, d.i. vom 29. April bis zum 3. Mai teilnimmt.
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14.Der Festivalveranstalter gewährleistet Unterkunft in Hotels mittlerer Klasse (Doppelzimmer) und Verpflegung in Form von Frühstück und Dinner für Vertreter der Theater gemäß Punkt 13 (1 Person) während des gesamten Festivals, d.i. vom 29. April bis zum 3. Mai (Morgen), was mit entsprechenden Unterschriftenlisten dokumentiert ist.
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15.Der Festivalveranstalter gewährleistet Unterkunft in Hotels mittlerer Klasse (Doppelzimmer) und Verpflegung in Form von Frühstück und Dinner für alle in der Anmeldekarte genannten Theatermitglieder gemäß Anlage 1 Punkt II Ziffer 4 in der Zeit einen Tag vor und einen Tag nach der Präsentation (mit entsprechenden Unterschriftenlisten dokumentiert).
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16.Die Unterkunft und Verpflegung zusätzlicher Personen (die in der Anmeldekarte in Punkt II Unterpunkt 4 nicht genannt wurden) bezahlt das Theater/die Band/der Künstler.
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17.Die Gebühren für die Lizenzverträge für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Präsentationen entrichten die am Festival teilnehmenden Gruppen. Die Gruppen erklären, dass sie die Urheberrechte mit ihren jeweiligen ZAiKS-Filialen und sonstigen Verwaltern der Lizenzverträge und Urheberrechte geklärt haben.
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18.Zum Abschluss jedes Festivaltags ist ein Treffen der Künstler vorgesehen,
die am jeweiligen Tag aufgetreten sind, mit den Zuschauern und eingeladenen Gästen. Die präsentierenden Gruppen sind verpflichtet, am Treffen und der Podiumsdiskussion teilzu nehmen.
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19.Der Hauptpreis des Festivals ist die Auszeichnung KRISTALLKERN 2021 (der Preis hat die Ehrenform) und wird einer der nicht institutionellen Theatergruppen aufgrund der fachlichen Beurteilung der Präsentation durch die Festivaljury zuerkannt.
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20.Die Zusammensetzung der Jury wird bis zum Dienstag, 9. April 2021 bekannt gegeben.
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21.Die beim MFTA PESTKA 2021 akkreditierten Journalisten und Kritiker erkennen einen eigenen Preis zu.
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22.Die Vertreter der Gruppen erklären, dass sie sich mich mit der Ordnung bekannt gemacht haben und die Bedingungen der Teilnahme am Internationalen Festival des Theaters und der Avantgardekultur PESTKA 2021 annehmen.
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23.Sie erklären sich mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Wettbewerbsmaßnahmen einverstanden.
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24.Sie erklären, dass sie mit der Erfassung und Veröffentlichung des Bildes von Gruppenmitgliedern im Rahmen der Foto- und Filmdokumentation für Werbe- und Archivierungszwecke des Festivals einverstanden sind.
III. THEATERPRÄSENTATIONEN DER MEISTER
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Die Theaterpräsentationen der Meister finden zwischen dem 28. April und dem 3. Mai 2021 statt.
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An den Präsentationen können Gruppen der institutionellen und nicht institutionellen Theater aus Polen, Tschechien und Deutschland teilnehmen, die den vom Veranstalter genannten Kriterien gerecht werden:
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künstlerische Qualität der vorgeschlagenen Präsentationen;
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Übereinstimmung mit dem Leitmotiv des Festivals „ZUSAMMEN! WOHIN?“ (insbesondere Themen, die mit dem gegenwärtigen Bürger von Europa, seinen Problemen und kultureller Identität verbunden sind, sowie jegliche versuche der Antwort auf das Leitmotiv des Festivals, wobei die Art und Form der Aussage der künstlerischen Freiheit der Künstler überlassen wird);
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neuartige und Avantgardeelemente der Präsentation;
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finanzielle Erreichbarkeit (Kosten für die Umsetzung des gesamten Programms der Meisterpräsentationen);
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technische Umsetzbarkeit (Möglichkeit, allen technischen Forderungen der Präsentation gerecht zu werden);
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formale Vielfalt der vorgeschlagenen Präsentationen im Festivalprogramm;
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Annahme der Festivalbedingungen, insbesondere in Bezug auf die Teilnahme an den Abendtreffen, Workshops und Podiumsdiskussionen.
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Eingeladene Theatergruppen bekommen ein Honorar für die Präsentation und die Teilnahme am Festival. Detaillierte finanzielle und organisatorische Bedingungen der Einladung zu Meisterpräsentationen werden zwischen der Theatergruppe und dem Veranstalter verhandelt.
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Die Anmeldungen sollen an die E-Mail-Adresse des Festivalbüros eingereicht werden:
Jeleniogórskie Centrum Kultury ul. Bankowa 28/30 58-500 Jelenia Góra
und folgende Elemente beinhalten:
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obligatorisch Scan des ausgefüllten und unterzeichneten oder elektronisch ausgefüllten Anmeldeformulars in PDF-Format (Anlage Nr. 1 M). Nach dem Einreichen der Anmeldekarte nimmt der Organisator keine Änderungen in Bezug auf die Anzahl der Personen, Kost, Anzahl der Übernachtungen, Riders und sonstige Informationen an, die in der Anmeldekarte als obligatorisch bezeichnet wurden.
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Aufzeichnung der Präsentation (Link zur vollen Version der Online-Präsentation (z.B. bei YouTube oder Vimeo) obligatorisch Anlage Nr. 2 M
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Scan oder PDF / JPG des technischen Plans (sog. Rider) Anlage Nr. 3 M
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6 Digitalfotos, Auflösung 300 dpi (das Paket muss sowohl Querformate, als auch Hochformate enthalten, keine Verbundfotos) Anlage Nr. 4 M
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Elektronische Version der Informationen mit Werbeinhalten über die Präsentation oder Theater (Anlage Nr. 5 M) in Dateien (.doc)
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Aufgenommene polnische Theatergruppen sind verpflichtet, den ins Englische übersetzten Bühnentext im Format .doc einzureichen. DIE EINREICHFRIST WIRD NACH DER ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE AUFNAHME DER GRUPPE FESTGELEGT.
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Der Programmrat wird bei Akzeptanz des Organisatorischen Ausschusses anhand der eingereichten Anmeldungen und eigener Suchmaßnahmen auf dem künstlerischen Theatermarkt von Polen, Tschechien und Deutschland max. 4 Präsentationen wählen. Bei der Wahl der Präsentationen wird der Programmrat die im Punkt III 2–3 der vorliegenden Ordnung genannte Kriterien berücksichtigen.
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Der Festivalveranstalter gewährleistet Unterkunft in Hotels mittlerer Klasse (Doppelzimmer) und Verpflegung in Form von Frühstück und Dinner für alle in der Anmeldekarte genannten Theatermitglieder gemäß Anlage 1 M Punkt III Unterpunkt 4 in der Zeit einen Tag vor und einen Tag nach der Präsentation (mit entsprechenden Unterschriftenlisten dokumentiert).
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Die Unterkunft und Verpflegung zusätzlicher Personen (die in der Anmeldekarte in Punkt III Unterpunkt 4 nicht genannt wurden) bezahlt das Theater/die Band/der Künstler.
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Das Einreichen der Anmeldung ist mit der Annahme der Ordnung gleichbedeutend. Die Anmeldungen werden bis zur effektiven Wahl der Präsentationen angenommen, nicht später als bis zum 10. Januar 2021. Über den Aufnahmeschluss wird mit einer gesonderten Information benachrichtigt.
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Die Information über die Aufnahme der Meisterpräsentationen wird den Bewerbern bis zum Dienstag, 31. Januar 2021 übermittelt.
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Die an der Schau teilnehmende Gruppe ist verpflichtet, die angemeldete Präsentation einmal durchzuführen.
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Die Vertreter der Gruppen erklären, dass sie sich mich mit der Ordnung bekannt gemacht haben und die Bedingungen der Teilnahme am Internationalen Festival des Theaters und der Avantgardekultur PESTKA 2021 annehmen.
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Sie erklären sich mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Wettbewerbsmaßnahmen einverstanden.
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Sie erklären, dass sie mit der Erfassung und Veröffentlichung des Bildes von Gruppenmitgliedern im Rahmen der Foto- und Filmdokumentation für Werbe- und Archivierungszwecke des Festivals einverstanden sind.
IV. MUSIKPRÄSENTATIONEN „MUSIK IN AVANTEGARDE“
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Die musikalischen Darbietungen finden vom 28. April bis zum 3. Mai 2021 auf der Clubbühne und der Open-Air-Bühne des Festivals statt und präsentieren den aktuellen Stand der neuen musikalischen Versuche in Bezug auf die Avantgarde-Kultur.
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Die Präsentationen sind offen für Musikgruppen, die die Kriterien der Organisatoren hinsichtlich der Schaffung von Avantgarde-Kultur erfüllen:
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die künstlerische Qualität der vorgeschlagenen Konzerte;
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innovative und avantgardistische musikalische Elemente des Konzerts;
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literarische Werte der Liedtexte;
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finanzielle Verfügbarkeit (Kosten für das gesamte Programm der Hauptvorträge);
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technische Verfügbarkeit (die Fähigkeit des Organisators, sicherzustellen, dass technische Anforderungen erfüllt werden können);
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die formale Vielfalt der im Festivalprogramm vorgeschlagenen Konzerte.
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Die eingeladenen Interpreten erhalten das Honorar für das Konzert. Die detaillierten finanziellen und organisatorischen Bedingungen im Zusammenhang mit der Einladung ausgewählter Konzerte werden im Laufe der Verhandlungen zwischen dem Interpreten und den Organisatoren festgelegt.
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Die Auswahl der eingeladenen Interpreten (maximal 6 Konzerte) erfolgt durch den Programmrat des Festivals mit Zustimmung des Organisatorischen Ausschusses auf der Grundlage von Bewerbungen, die an die Adresse des Veranstalters geschickt werden, und auf der Grundlage eigener Recherchen über den Kunstmarkt Polens und Deutschlands. Bei der Auswahl der Darbietungen wird sich der Programmrat von der Bewertung der in Abschnitt IV, Punkt 2-3 dieser Ordnung angegebenen Kriterien leiten lassen.
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Die Information über die Einladung des Interpreten zur Präsentation des Konzerts werden den Interessenten bis zum 28. Februar 2021 mitgeteilt.
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Die Vertreter der Ensembles erklären, dass sie die Ordnung gelesen haben und die Teilnahmebedingungen für das Internationale Festival für Theater und Avantgardekultur PESTKA 2021 akzeptieren.
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Sie stimmen der Verarbeitung personenbezogener Daten zur Durchführung des Auswahlverfahrens der Interpreten zu.
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Sie stimmen der Verewigung und Veröffentlichung des Bildes der Teammitglieder in Foto- und Filmdokumentationen zu Werbe- und Archivierungszwecken des Festivals zu.
V. DEUTSCH-POLNISCHE WORKSHOPS
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Die Workshops samt Treffen, Vorträgen und Ausstellungen finden in Jelenia Góra vom 29. April bis zum 3. Mai 2021 statt.
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Workshops sind offen und gebührenfrei. Teilnehmer sind Mitglieder der am Wettbewerb teilnehmenden Theatergruppen, Jugendliche und Erwachsene im Alter von 15 bis zu 35 Jahren aus Polen und Deutschland.
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Die Anzeige über die Anmeldung zu Workshops samt dem detaillierten Workshopprogramm und dem Anmeldeformular wird auf Polnisch und Deutsch auf den Internetseiten www.jck.pl und www.festivalpestka.pl bis zum 1. März 2021 geschaltet.
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Die Anmeldungen sollen an angegebene E-Mail-Adressen eingereicht werden. Über die Aufnahme der Bewerber wird die Reihenfolge der Anmeldungen entscheiden. Nachdem alle Workshopplätze vergeben werden, wird auch eine Reserveliste (nach der Reihenfolge der Anmeldungen) gebildet.
VI. ORGANISATORISCHE FESTLEGUNGEN
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Der Festivalveranstalter gewährleistet den aufgenommenen Künstlern die Unterkunft in Hotels mittlerer Klasse und Verpflegung (Frühstück und Dinner) gemäß Punkt II Buchstabe 14, 15, 16, die an Theaterstücken, Konzerten und Workshops aktiv teilnehmen während des gesamten (mit Listen dokumentierten) Aufenthalts des Teilnehmers im Festival.
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Jeder Teilnehmer, der die im Punkt 1 genannten Leistungen in Anspruch nimmt, ist verpflichtet, sich am Festival aktiv zu beteiligen, d.i. in Präsentationen und Konzerten da zu sein und insbesondere an Treffen und Podiumsdiskussionen gemäß dem Festivalprogramm teilzunehmen.
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Die Unterkunft und Verpflegung der Begleitpersonen bezahlt das Theater, die Musikgruppe oder der Künstler.
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Die Nichteinhaltung der vorliegenden Ordnung kann zum Ausschluss von der Teilnahme am Festival führen.
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Eventuelle Streitigkeiten entscheidet der Organisatorische Ausschuss von MFTiKA PESTKA 2021.